Studentische Hilfskraft (w/m/d) Blutentnahme
In der Klinik für Plast. Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie besetzen wir eine Stelle als
Arbeitszeit: 3 Std./Woche, flexibel auf zwei Tage in der Woche Mo.-Sa. verteilt (nach Absprache)
Befristung: zunächst bis zum 31.05.2026 befristet
Einstieg: zum 01.06.2025
Vergütung: die Eingruppierung richtet sich nach der Richtlinie für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Ihre Aufgaben
Unterstützung bei der Patientenversorgung bzw. OP Vorbereitungen
- Blutentnahme bei Patienten
- Legen von peripheren Zugängen
Ihr Profil
- Studierende/-r in der Humanmedizin im mindestens 5. Semester
- Teamfähig, zuverlässig, sorgfältig
Voraussetzungen
- Eine gültige Studienbescheinigung
- Bei ausländischen Studierenden: gültige Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Meldebescheinigung
Bewerbungsverfahren:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal unter Angabe von GB-P-51176 ein. Die Bewerbungsfrist endet am 28.05.2025.
Kontakt:
Bei Fragen steht Ihnen Frau Dr. med. Astrid Bülow gerne zur Verfügung:
E-Mail: abuelow@ukaachen.de
Telefon: +49 241 80 36875
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Diese Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.
Die Uniklinik RWTH Aachen fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Eine Beschäftigung unterhalb der oben angegebenen Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich möglich.
Für Ihre Bewerbung sollten Sie bevorzugt unser digitales Bewerbungsportal unter www.karriere.ukaachen.de nutzen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen in der elektronischen Bewerbungsmappe sicher vor unbefugten Zugriffen zu hinterlegen.
Bewerbungen, die uns per Email erreichen (dieser Übertragungsweg ist in der Regel nicht ausreichend geschützt), werden in unser Bewerbungsportal übertragen und danach datenschutzkonform gelöscht. Falls Sie einer Überführung in das Portal nicht zustimmen, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen. Die Daten im Portal werden nach Ablauf der Vorhaltefrist gelöscht. Stimmen Sie einer Überführung in das v. g. Portal nicht zu, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen.